Beiträge vom 1. Juli 2007

Mindestlohn für Gebäudereiniger tritt zum 1. Juli 2007 in Kraft

Sonntag, 1. Juli 2007 | Eingestellt von: Lopez Suarez

Mit der Einbeziehung der in- und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Gebäudereinigerhandwerks in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bekommen in Deutschland beschäftigte Gebäudereiniger künftig faire Löhne, unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber seinen Sitz im Inland oder im Ausland hat.

Für die rund 850.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Gebäudereinigerhandwerks, die bei inländischen Arbeitgebern beschäftigt sind, besteht bereits ein bundesweiter Tarifvertrag mit insgesamt sieben für allgemein verbindlich erklärten Lohngruppen, deren unterste einen Mindestlohn von 7,87 € (West) bzw. 6,36 € (Ost) vorsieht. Künftig haben alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Gebäudereinigerhandwerks einen Anspruch auf den tarifvertraglichen Mindestlohn, – unabhängig von einer Beschäftigung bei einem in- oder ausländischen Arbeitgeber. In- und ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Gebäudereinigerhandwerks werden damit künftig gleichermaßen vor Lohndumping geschützt. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Thema: Mindestlohn | Beitrag kommentieren