Nebeneinkünfte der Abgeordneten
Das neue Gesetz schlüsselt für jede Tätigkeit eines Abgeordneten in drei Kategorien auf, wie viel er an Nebeneinkünftien hat – allerdings nicht in Euro-Beträgen, sondern aufgeteilt in Kategorien:
Stufe 1 für 1000 bis 3500 Euro,
Stufe 2 für 3500 bis 7000 Euro,
Stufe 3 für alles ab 7000 Euro.
Die Stufen werden je nach Job monatlich oder jährlich ausgewiesen.
Wer unter 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr bleibt, muss nichts melden; solche Tätigkeiten werden ohne Stufen-Angabe vermerkt. Nebeneinkünfte der Abgeordneten online abzurufen.
Neuer Steuervergleich von Eurostat
Nach dem Steuervergleich von Eurostat vom 26. Juni 2007 liegt die deutsche Steuern- und Abgabenquote (einschl. Sozialversicherung) am Bruttoinlandsprodukt im Mittelfeld und noch unter dem Eurozonendurchschnitt (Quelle: Informationsportal Globalisierung)
Es darf vertuscht werden
Der Bundestag hat am Donnerstag abend mit den Stimmen der großen Koalition das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) verabschiedet. foodwatch spricht von “Verpackungsschwindel” (Quelle:Junge Welt)
Prima Pädolympia
Der Rentnerverein IOC führt “Olympische Spiele der Jugend” ein – als moralisch-pädagogisches Trainingslager. (Quelle: taz)
Die deutsche Rentenmisere und wie man sie lösen könnte
Kein Tag vergeht heute in der deutschen Medienlandschaft, ohne daß die Rentner von heute oder auch die von morgen durch Meldungen über dramatische Defizite und die Notwendigkeit weiterer Einschnitte aufgeschreckt werden. (Quelle:Informationsportal Globalisierung)