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	<title>Kommentare zu: Wolfgang Bosbach, Alkoholkontrolle und Waffengesetz</title>
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		<title>Von: insider</title>
		<link>http://womblog.de/2009/05/14/wolfgang-bosbach-alkoholkontrolle-und-waffengesetz/comment-page-1/#comment-581</link>
		<dc:creator>insider</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Jun 2009 20:30:55 +0000</pubDate>
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		<description>@Schultz

60 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ist schlimmeres festzustellen, n&#228;mlich dass es das System &quot;Drittes Reich&quot; bis &#252;ber den heutigen Tag hinaus geschafft hat zu existieren, ohne dass man ihm auf die Schliche gekommen ist. Die Protokolle des parlamentarischen Rates aus den Jahren 1948 / 49 beweisen, dass der Verfassungsgesetzgeber nur zuk&#252;nftig Grundrechtseinschr&#228;nkungen in Ausnahmef&#228;llen in Gesetzen wiederfinden wollte. Deshalb wurde das sog. Zitiergebot in den Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG geschrieben. Diese unabdingbare G&#252;ltigkeitsvoraussetzung sorgt im Fall ihrer Nichtbeachtung durch den Gesetzgeber daf&#252;r, dass das Gesetz vollst&#228;ndig nichtig ist und zwar mit dem Tage seines Inkrafttretens. Und davon gibt es, macht man sich auf die Suche, mehr Gesetze, als man es selbst f&#252;r m&#246;glich h&#228;lt.

Was zeigt dem Betrachter eigentlich ein Gesetz in dem es hei&#223;t, die Grundrechte XY werden nach Ma&#223;gabe dieses Gesetzes eingeschr&#228;nkt ???

Richtig, es ist ein untr&#252;gerisches Zeichen von Unfreiheit, Unfreiheit die mit dem Anspruch, eine freiheitlich-demokratische Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes zu haben auf deutschem Boden, heftig kollisidert undzwar in dem Ma&#223;e, indem die Zahl solcher Gesetze steigt.

Aus gutem Grund wird denn auch die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung aus dem Jahr 1953 mit dem Aktenzeichen 1 BvR 787/52 vom 10.02.1953 zum Zitiergebot unter den Teppich gekehrt, weist sie doch auf eine Fundstelle im Bonner Kommentar zum Grundgesetz aus dem Jahr 1949 hin und diese Fundstelle l&#228;sst keine Zweifel aufkommen, was es mit dem Zitiergebot auf sich hat. Sie ist eine knallharte und unabdingbar durch den Gesetzgeber zu erf&#252;llenden G&#252;ltigkeitsvorschrift und hat f&#252;r alle Grundrechtseinschr&#228;nkungen eines jeden einfachgesetzlich einschr&#228;nkbares Grundrechtes Anwendung zu finden. Wird diese die Grundrechte unmittelbar vor systematische Aush&#246;hlung sch&#252;tzen sollende G&#252;ntigkeitsvorschrift nicht beachtet, ist das Gesetz automatisch ung&#252;ltig. Das Bundesverfassungsgericht darf nur noch deklaratorisch seine Ung&#252;ltigkeit bzw. Nichtigkeit feststellen, eine r&#252;ckwirkende Heilung des ung&#252;ltigen Gesetzes ist nicht m&#246;glich.

Z.B. verst&#246;&#223;t die Abgabenordnung 1977 seit dem Jahr 1977 gegen das Zitiergebot, denn es wird zwar in § 413 AO das Zitiergebot scheinbar erf&#252;llt,jedoch nicht mit Blick auf Artikel 14 GG. Alle Grundrechte m&#252;ssen zitiert werden, wenn sie einfachgesetzlich eingeschr&#228;nkt werden sollen bzw. k&#246;nnen. Es gibt keine Ausnahme und das BverfG ist nicht grundgesetzlich legitimiert, eine Selktion hier vorzunehmen.

Die Gewerbeordnung ist zitierpflichtig, es wird aber nicht zitiert, obwohl Grundrechte eingeschr&#228;nkt werden k&#246;nnen. Der Hinweis, die Gewerbeordnung stamme aus der Zeit vorkonstituionellen Rechts und k&#246;nne daher gar nicht zitierpflichtig sein, so ist das nur die halbe Wahrheit, denn l&#228;ngst ist die Gewerbeordnung in den Herrschaftsbereich des heutigen Gesetzgebers &#252;bergeleitet und auch von diesem ge&#228;ndert worden. Damit kann die vorkonstitutionelle Gedanke nicht mehr G&#252;ltigkeit haben. Man schaue sich dazu auch den 3. Leitsatz des Spitting-Urteils des BverfG aus dem Jahr 1973 einmals an.

Fazit, der B&#252;rger muss endlich aufwachen, sonst bemerkt er nicht, dass sich die braue Bettw&#228;sche weiter schon als bisher ausbreitet und das w&#228;re doch sicherlich gro&#223;e &quot;Sch...e&quot;, oder...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Schultz</p>
<p>60 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ist schlimmeres festzustellen, n&#228;mlich dass es das System &#8220;Drittes Reich&#8221; bis &#252;ber den heutigen Tag hinaus geschafft hat zu existieren, ohne dass man ihm auf die Schliche gekommen ist. Die Protokolle des parlamentarischen Rates aus den Jahren 1948 / 49 beweisen, dass der Verfassungsgesetzgeber nur zuk&#252;nftig Grundrechtseinschr&#228;nkungen in Ausnahmef&#228;llen in Gesetzen wiederfinden wollte. Deshalb wurde das sog. Zitiergebot in den Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG geschrieben. Diese unabdingbare G&#252;ltigkeitsvoraussetzung sorgt im Fall ihrer Nichtbeachtung durch den Gesetzgeber daf&#252;r, dass das Gesetz vollst&#228;ndig nichtig ist und zwar mit dem Tage seines Inkrafttretens. Und davon gibt es, macht man sich auf die Suche, mehr Gesetze, als man es selbst f&#252;r m&#246;glich h&#228;lt.</p>
<p>Was zeigt dem Betrachter eigentlich ein Gesetz in dem es hei&#223;t, die Grundrechte XY werden nach Ma&#223;gabe dieses Gesetzes eingeschr&#228;nkt ???</p>
<p>Richtig, es ist ein untr&#252;gerisches Zeichen von Unfreiheit, Unfreiheit die mit dem Anspruch, eine freiheitlich-demokratische Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes zu haben auf deutschem Boden, heftig kollisidert undzwar in dem Ma&#223;e, indem die Zahl solcher Gesetze steigt.</p>
<p>Aus gutem Grund wird denn auch die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung aus dem Jahr 1953 mit dem Aktenzeichen 1 BvR 787/52 vom 10.02.1953 zum Zitiergebot unter den Teppich gekehrt, weist sie doch auf eine Fundstelle im Bonner Kommentar zum Grundgesetz aus dem Jahr 1949 hin und diese Fundstelle l&#228;sst keine Zweifel aufkommen, was es mit dem Zitiergebot auf sich hat. Sie ist eine knallharte und unabdingbar durch den Gesetzgeber zu erf&#252;llenden G&#252;ltigkeitsvorschrift und hat f&#252;r alle Grundrechtseinschr&#228;nkungen eines jeden einfachgesetzlich einschr&#228;nkbares Grundrechtes Anwendung zu finden. Wird diese die Grundrechte unmittelbar vor systematische Aush&#246;hlung sch&#252;tzen sollende G&#252;ntigkeitsvorschrift nicht beachtet, ist das Gesetz automatisch ung&#252;ltig. Das Bundesverfassungsgericht darf nur noch deklaratorisch seine Ung&#252;ltigkeit bzw. Nichtigkeit feststellen, eine r&#252;ckwirkende Heilung des ung&#252;ltigen Gesetzes ist nicht m&#246;glich.</p>
<p>Z.B. verst&#246;&#223;t die Abgabenordnung 1977 seit dem Jahr 1977 gegen das Zitiergebot, denn es wird zwar in § 413 AO das Zitiergebot scheinbar erf&#252;llt,jedoch nicht mit Blick auf Artikel 14 GG. Alle Grundrechte m&#252;ssen zitiert werden, wenn sie einfachgesetzlich eingeschr&#228;nkt werden sollen bzw. k&#246;nnen. Es gibt keine Ausnahme und das BverfG ist nicht grundgesetzlich legitimiert, eine Selktion hier vorzunehmen.</p>
<p>Die Gewerbeordnung ist zitierpflichtig, es wird aber nicht zitiert, obwohl Grundrechte eingeschr&#228;nkt werden k&#246;nnen. Der Hinweis, die Gewerbeordnung stamme aus der Zeit vorkonstituionellen Rechts und k&#246;nne daher gar nicht zitierpflichtig sein, so ist das nur die halbe Wahrheit, denn l&#228;ngst ist die Gewerbeordnung in den Herrschaftsbereich des heutigen Gesetzgebers &#252;bergeleitet und auch von diesem ge&#228;ndert worden. Damit kann die vorkonstitutionelle Gedanke nicht mehr G&#252;ltigkeit haben. Man schaue sich dazu auch den 3. Leitsatz des Spitting-Urteils des BverfG aus dem Jahr 1973 einmals an.</p>
<p>Fazit, der B&#252;rger muss endlich aufwachen, sonst bemerkt er nicht, dass sich die braue Bettw&#228;sche weiter schon als bisher ausbreitet und das w&#228;re doch sicherlich gro&#223;e &#8220;Sch&#8230;e&#8221;, oder&#8230;</p>
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		<title>Von: Schultz</title>
		<link>http://womblog.de/2009/05/14/wolfgang-bosbach-alkoholkontrolle-und-waffengesetz/comment-page-1/#comment-580</link>
		<dc:creator>Schultz</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jun 2009 14:47:59 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo, ich m&#246;chte etwas zu Herrn Bosbach zur erneuten Versch&#228;rfung des Waffenrechtes sagen. Wir sind uns wohl alle einig das der Amoklauf des Tim K. nicht zu rechtfertigen ist und Tim K. zu einem Massenm&#246;rder macht. Ich kann aber als betroffener nicht verstehen das ca. 2,0 Millionen Legalwaffenbesitzer kollektiv f&#252;r das Fehlverhalten eines Einzigen bestraft werden. Es geht um die beschlossenen verdachtsunabh&#228;ngige Kontrollen bei Legalwaffenbesitzern. Diese Versch&#228;rfung wurde wesentlich von Herrn Bosbach betrieben. F&#252;r diese Volksgruppe wird das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung aufgehoben. Ist es schon so weit das es erneut hei&#223;t klopf, klopf hier ist die ... &#246;ffnen Sie die T&#252;r. Ich kann jetzt langsam nachvollziehen wie den Angeh&#246;rigen des J&#252;dischen Glaubens zu Mute war als sie st&#252;ck f&#252;r St&#252;ck ihre Rechte verloren. Heute sind es die Legalwaffenbesitzer und Morgen?  Wenn es der Politik um die Verhinderung von Amokl&#228;ufen gegangen w&#228;re h&#228;tte sie Jahrzehnte Zeit gehabt die Ursachen erforschen zu lassen. Nur wenn die Ursache eines Verbrechens bekannt ist kann ein weiteres Verbrechen verhindert werden. Viele Gr&#252;&#223;e</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich m&#246;chte etwas zu Herrn Bosbach zur erneuten Versch&#228;rfung des Waffenrechtes sagen. Wir sind uns wohl alle einig das der Amoklauf des Tim K. nicht zu rechtfertigen ist und Tim K. zu einem Massenm&#246;rder macht. Ich kann aber als betroffener nicht verstehen das ca. 2,0 Millionen Legalwaffenbesitzer kollektiv f&#252;r das Fehlverhalten eines Einzigen bestraft werden. Es geht um die beschlossenen verdachtsunabh&#228;ngige Kontrollen bei Legalwaffenbesitzern. Diese Versch&#228;rfung wurde wesentlich von Herrn Bosbach betrieben. F&#252;r diese Volksgruppe wird das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung aufgehoben. Ist es schon so weit das es erneut hei&#223;t klopf, klopf hier ist die &#8230; &#246;ffnen Sie die T&#252;r. Ich kann jetzt langsam nachvollziehen wie den Angeh&#246;rigen des J&#252;dischen Glaubens zu Mute war als sie st&#252;ck f&#252;r St&#252;ck ihre Rechte verloren. Heute sind es die Legalwaffenbesitzer und Morgen?  Wenn es der Politik um die Verhinderung von Amokl&#228;ufen gegangen w&#228;re h&#228;tte sie Jahrzehnte Zeit gehabt die Ursachen erforschen zu lassen. Nur wenn die Ursache eines Verbrechens bekannt ist kann ein weiteres Verbrechen verhindert werden. Viele Gr&#252;&#223;e</p>
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		<title>Von: derRösrather</title>
		<link>http://womblog.de/2009/05/14/wolfgang-bosbach-alkoholkontrolle-und-waffengesetz/comment-page-1/#comment-579</link>
		<dc:creator>derRösrather</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 May 2009 18:15:43 +0000</pubDate>
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		<description>Sie d&#252;rfen Herrn Bosbach nicht an seiner (Aus)-Bildung messen. Messen Sie ihn an seinen Worten und Taten.

So im Jahre 2001, nach dem Attentat von New York, tingelte Herr Bosbach durch s&#228;mtliche TV-Stationen und propagierte, man m&#252;sse im Fall des Falles &#228;hnliche Attentate in Deutschland verhindern! Zur Not m&#252;sse die Bundeswehr solche Flugzeuge vom Himmel schie&#223;en! Das so etwas das GG verbietet, was interessiert das einen Bosbach .. eine Rolli Wolli oder einen Schwafelp&#252;tz?
Ich habe einen Bekannten, Professor am Juridicum Wien (Internationales Recht), der mich ernsthaft fragte: &quot;.. entscheiden inzwischen wieder eure Politiker &#252;ber Leben und Tot der B&#252;rger?&quot;.
2006 haben diese Helden dann vom BVerfG eine Klatsche bekommen. Zu Recht! Denn dort wei&#223; man noch was Recht ist!


Unser Kriegsminister Jung wollte das sogar OHNE legitimen Auftrag sofort ausf&#252;hren.
Ich w&#252;rde den genannten Herrschaften die Bildung einer kriminellen Vereinigung (Bande) unterstellen
So viel zur Qualifikation des Herrn Bosbach und seinen Freunden!!


Ich halte Herrn Bosbach f&#252;r einen paranoiden Besserwisser. Beweise sind f&#252;r mich diese permanenten Forderungen nach Total&#252;berwachung, siehe Vorratsdatenspeicherung. Sie sind m&#246;glicher Weise ein Terrorist, denn ihre TK-Daten werden ohne Verdachstmomente gesammelt. Und ein m&#246;glicher Attent&#228;ter sind Sie auch, denn Paintball soll verboten werden. Degenfechten nicht, denn es ist eine Traditionssportart. (Logik, die WOBO unterst&#252;tzt). Und die Spinnereien von Herrn Bosbach gehen noch weiter. Kleinkrimilen (Eierdieben) soll man den F&#252;hreschein abnehmen war auch eines seiner Themen. Bosbach l&#228;sst eigentlich keine Peinlichkeit aus .. aber er merkt es nicht mal. Ein v&#246;llig merk-befreiter Politiker halt.

Herr Bosbach h&#228;lt auch nicht viel von B&#252;rgern, die seiner Meinung widersprechen. Nachzulesen auf seinen WOBO-Seiten zum Thema &quot;Argumente&quot; - man muss nur die &#220;berschrift lesen, dann wisst ihr, ihr B&#252;rger solltet keine eigene Meinung haben!

Man kann manche Politiker leicht charakterisieren: herablassend, arrogant, inkompetent und stolz auf diese F&#228;higkeiten!

F&#252;r MICH geh&#246;rt Herr Bosbach eindeutig dazu!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sie d&#252;rfen Herrn Bosbach nicht an seiner (Aus)-Bildung messen. Messen Sie ihn an seinen Worten und Taten.</p>
<p>So im Jahre 2001, nach dem Attentat von New York, tingelte Herr Bosbach durch s&#228;mtliche TV-Stationen und propagierte, man m&#252;sse im Fall des Falles &#228;hnliche Attentate in Deutschland verhindern! Zur Not m&#252;sse die Bundeswehr solche Flugzeuge vom Himmel schie&#223;en! Das so etwas das GG verbietet, was interessiert das einen Bosbach .. eine Rolli Wolli oder einen Schwafelp&#252;tz?<br />
Ich habe einen Bekannten, Professor am Juridicum Wien (Internationales Recht), der mich ernsthaft fragte: &#8220;.. entscheiden inzwischen wieder eure Politiker &#252;ber Leben und Tot der B&#252;rger?&#8221;.<br />
2006 haben diese Helden dann vom BVerfG eine Klatsche bekommen. Zu Recht! Denn dort wei&#223; man noch was Recht ist!</p>
<p>Unser Kriegsminister Jung wollte das sogar OHNE legitimen Auftrag sofort ausf&#252;hren.<br />
Ich w&#252;rde den genannten Herrschaften die Bildung einer kriminellen Vereinigung (Bande) unterstellen<br />
So viel zur Qualifikation des Herrn Bosbach und seinen Freunden!!</p>
<p>Ich halte Herrn Bosbach f&#252;r einen paranoiden Besserwisser. Beweise sind f&#252;r mich diese permanenten Forderungen nach Total&#252;berwachung, siehe Vorratsdatenspeicherung. Sie sind m&#246;glicher Weise ein Terrorist, denn ihre TK-Daten werden ohne Verdachstmomente gesammelt. Und ein m&#246;glicher Attent&#228;ter sind Sie auch, denn Paintball soll verboten werden. Degenfechten nicht, denn es ist eine Traditionssportart. (Logik, die WOBO unterst&#252;tzt). Und die Spinnereien von Herrn Bosbach gehen noch weiter. Kleinkrimilen (Eierdieben) soll man den F&#252;hreschein abnehmen war auch eines seiner Themen. Bosbach l&#228;sst eigentlich keine Peinlichkeit aus .. aber er merkt es nicht mal. Ein v&#246;llig merk-befreiter Politiker halt.</p>
<p>Herr Bosbach h&#228;lt auch nicht viel von B&#252;rgern, die seiner Meinung widersprechen. Nachzulesen auf seinen WOBO-Seiten zum Thema &#8220;Argumente&#8221; &#8211; man muss nur die &#220;berschrift lesen, dann wisst ihr, ihr B&#252;rger solltet keine eigene Meinung haben!</p>
<p>Man kann manche Politiker leicht charakterisieren: herablassend, arrogant, inkompetent und stolz auf diese F&#228;higkeiten!</p>
<p>F&#252;r MICH geh&#246;rt Herr Bosbach eindeutig dazu!</p>
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	<item>
		<title>Von: Lopez Suarez</title>
		<link>http://womblog.de/2009/05/14/wolfgang-bosbach-alkoholkontrolle-und-waffengesetz/comment-page-1/#comment-578</link>
		<dc:creator>Lopez Suarez</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 May 2009 14:48:48 +0000</pubDate>
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		<description>@brrgr

Vielen Dank f&#252;r Deinen Kommentar.
Wir waren selbst &#252;berrascht, hier einen kommentierenden Herrn Bosbach zulesen.

Die Echtheit des Kommentars ist gesichert.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@brrgr</p>
<p>Vielen Dank f&#252;r Deinen Kommentar.<br />
Wir waren selbst &#252;berrascht, hier einen kommentierenden Herrn Bosbach zulesen.</p>
<p>Die Echtheit des Kommentars ist gesichert.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: brrgr</title>
		<link>http://womblog.de/2009/05/14/wolfgang-bosbach-alkoholkontrolle-und-waffengesetz/comment-page-1/#comment-577</link>
		<dc:creator>brrgr</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 May 2009 12:26:31 +0000</pubDate>
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		<description>Ob der Kommentar nun tats&#228;chlich von Herrn Bosbach stammt, lasse ich dahingestellt. Ein pers&#246;nlicher Brief, weitergeleitet durch das zust&#228;ndige B&#252;ro Bosbachs, w&#228;re da sicherlich glaubw&#252;rdiger. Wie bereits geschrieben - die Echtheit sei dahingestellt.

Das eigentliche Thema, namentlich &quot;&#196;nderung des Waffenrecht&quot;, umgeht der Kommentator geschickt. Die Steilvorlage, welche der Autor des Artikels lieferte, mag nicht unwesentlich dazu beigetragen haben. Dennoch geht es hier nicht um das Verkehrsrecht, respektive des darin beschriebenen Alkoholmissbrauchs am Steuer, sondern einzig und allein um eine Argumentationskette zur Legitimation eines nur unzureichend und auf falschen Tatsachen gest&#252;tzten &#196;nderungsantrages des Gesetzes zum Waffenrecht. Andere, kritische, Argumente werden von vorn herein ausgeschlossen.

Wie zb. die Antworten auf wiederholte Fragestellungen, warum bei der Sportart &quot;Fechten&quot; nicht von &quot;simulierter T&#246;tung&quot; gesprochen werden kann, bzw. soll. Das &quot;soll&quot; bleibt unbeantwortet. Genau da liegt das Problem der Kommunikation zwischen dem W&#228;hler und dem Politiker.

Hier k&#246;nnten, so der Politiker gewillt ist &quot;Aufkl&#228;rung&quot; zu betreiben, klare Bezugspunkte geschaffen werden. Als Erw&#228;hnenswert sei hier die &quot;Tradition&quot; aufgezeigt. Es ist kein Geheimnis, dass B&#252;nde ob ihrer Tradition die Mensur aus&#252;ben. Niemand wird bestreiten, dass es sich hier - im speziellen - um eine K&#246;rperverletzung mit Einverst&#228;ndnis handelt und auch, im juristischen Sinne (BGHSt 4/24), nicht sittenwidrig ist. Gleichlautend gilt dies aber auch f&#252;r Paintball.
Vorraussetzung f&#252;r die Straffreiheit ist u.a., dass Regeln befolgt und angemessener Schutz gew&#228;hrleistet ist. Gleiches gilt nicht nur f&#252;r das Fechten, sondern auch f&#252;r andere Sportarten.

Abschliessend sei darauf hingewiesen, dass, ebenso wie beim Fechten, Paintball sportspezifische Regeln klar definiert, sowie auch &#252;ber angemessenen Schutz der Kontrahenten verf&#252;gt und im gegenseitigen Einvernehmen ausge&#252;bt wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ob der Kommentar nun tats&#228;chlich von Herrn Bosbach stammt, lasse ich dahingestellt. Ein pers&#246;nlicher Brief, weitergeleitet durch das zust&#228;ndige B&#252;ro Bosbachs, w&#228;re da sicherlich glaubw&#252;rdiger. Wie bereits geschrieben &#8211; die Echtheit sei dahingestellt.</p>
<p>Das eigentliche Thema, namentlich &#8220;&#196;nderung des Waffenrecht&#8221;, umgeht der Kommentator geschickt. Die Steilvorlage, welche der Autor des Artikels lieferte, mag nicht unwesentlich dazu beigetragen haben. Dennoch geht es hier nicht um das Verkehrsrecht, respektive des darin beschriebenen Alkoholmissbrauchs am Steuer, sondern einzig und allein um eine Argumentationskette zur Legitimation eines nur unzureichend und auf falschen Tatsachen gest&#252;tzten &#196;nderungsantrages des Gesetzes zum Waffenrecht. Andere, kritische, Argumente werden von vorn herein ausgeschlossen.</p>
<p>Wie zb. die Antworten auf wiederholte Fragestellungen, warum bei der Sportart &#8220;Fechten&#8221; nicht von &#8220;simulierter T&#246;tung&#8221; gesprochen werden kann, bzw. soll. Das &#8220;soll&#8221; bleibt unbeantwortet. Genau da liegt das Problem der Kommunikation zwischen dem W&#228;hler und dem Politiker.</p>
<p>Hier k&#246;nnten, so der Politiker gewillt ist &#8220;Aufkl&#228;rung&#8221; zu betreiben, klare Bezugspunkte geschaffen werden. Als Erw&#228;hnenswert sei hier die &#8220;Tradition&#8221; aufgezeigt. Es ist kein Geheimnis, dass B&#252;nde ob ihrer Tradition die Mensur aus&#252;ben. Niemand wird bestreiten, dass es sich hier &#8211; im speziellen &#8211; um eine K&#246;rperverletzung mit Einverst&#228;ndnis handelt und auch, im juristischen Sinne (BGHSt 4/24), nicht sittenwidrig ist. Gleichlautend gilt dies aber auch f&#252;r Paintball.<br />
Vorraussetzung f&#252;r die Straffreiheit ist u.a., dass Regeln befolgt und angemessener Schutz gew&#228;hrleistet ist. Gleiches gilt nicht nur f&#252;r das Fechten, sondern auch f&#252;r andere Sportarten.</p>
<p>Abschliessend sei darauf hingewiesen, dass, ebenso wie beim Fechten, Paintball sportspezifische Regeln klar definiert, sowie auch &#252;ber angemessenen Schutz der Kontrahenten verf&#252;gt und im gegenseitigen Einvernehmen ausge&#252;bt wird.</p>
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	<item>
		<title>Von: Autofahrer</title>
		<link>http://womblog.de/2009/05/14/wolfgang-bosbach-alkoholkontrolle-und-waffengesetz/comment-page-1/#comment-576</link>
		<dc:creator>Autofahrer</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 May 2009 10:26:07 +0000</pubDate>
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		<description>Das ist ja ein Ding, da schreibt in diesen Blog der hochverehrte Wolfgang Bosbach, MdB ( CDU )um lobend abzulenken von dem, was ihm da wohl entglitten ist aus dem eigenen Munde. Herr Bosbach ist ein Mann des Wortes, immer und zu jeder Zeit gibt er Statements ab. Wo eine Mikrofon und / oder eine Kamera auftaucht, geht Herr Bosbach nur selten vorbei ohne etwas von sich gegeben zu haben, ob er dann was gesagt hat, bleibt dem Zuh&#246;rer und / oder Zuschauer &#252;berlassen.

Herr Bosbach ist wohl sein Vergleich sp&#228;ter, nachdem er schon z.B. von Welt-online ver&#246;ffentlicht war, nicht mehr ganz so p&#228;sslich erschienen, denn Herr Bo&#223;bach wei&#223;, dass sein Vergleich auch jetzt noch hinkt. Wohl ist er dann auch aus diesem Grund zwar auf die verdachtsunabh&#228;ngige Alkoholkontrolle noch einmal eingegangen, mit der er statistisch einen nicht ziehen zu d&#252;rfenden Vergleich noch einmal verst&#228;rken zu wollen.

Da f&#228;hrt jemand irgendwann irgendwo mit einem Fahrzeug im &#246;ffentlichen Verkehrsraum zu irgendeinem Zeitpunkt und wird niemals im Rahmen einer verdachtsunabh&#228;ngigen Alkoholkontrolle kontrolliert. Eine sicherlich f&#252;r viele andere Verkehrsteilnehmer zutreffende Aussage. Um in eine Kontrolle zu geraten, m&#252;ssen sich denn auch die Wege von Verkehrsteilnehmer und kontrollierender Polizei im &#246;ffentlichen Verkehrsraum kreuzen. So lange da sich beide nicht begegnen, sind Kontrollen ausgeschlossen.

Ganz anders sieht es da bei dem station&#228;r, n&#228;mlich zuhause seine Waffen und / oder auch nur die eine Waffe aufbewahrenden mit Waffenschein und / oder Waffenbesitzkarte legitimierten Waffenbesitzer aus. Der &#228;ndert seinen Standort nur wenn er mit Sack und Pack umzieht, &#252;ber die Stra&#223;e, im Ort oder nach anderswo. Die zur Kontrolle befugten Ordnungsbeh&#246;rden suchen gezielt auf, man wird sich niemals zuf&#228;llig begegnen, also stimmt der Vergleich des so sehr gesch&#228;tzten MdB Wolfgang Bo&#223;bach nicht und das wei&#223; er auch.

Hat eine Beh&#246;rde erst einmal die gesetzliche Befugnis, wird von ihr Gebrauch gemacht, davon ist auszugehen und ob diese Befugnis missbr&#228;uchlich angewandt werden wird, kann sich erst zeigen, wenn sie da ist. Nur l&#228;sst sich anhand des bis heute nichtigen Umsatzsteuergesetzes wegen dessen Versto&#223;es gegen das zwingende Zitiergebot des Art. 19 I 2 GG ( &quot;muss&quot; nennen ) zweifelsfrei erkennen und nachweisen, dass der Gesetzgeber es nicht einmal mit den ihn zwingenden grundgesetzlichen Vorschriften sonderlich ernst nimmt, warum soll es dann ausgerechnet der Beh&#246;rdenmitarbeiter tun, wenn er erst einmal die M&#246;glichkeit hat, m&#246;glichst schwammig und somit auslegungsf&#228;hig im Gesetz formuliert. Es geht immerhin um die einfachgesetzliche Einschr&#228;nkung des Grundrechtes aus Artikel 13 GG, der Unverletzlichkeit der Wohnung. Welche Einschr&#228;nkungen wann zul&#228;ssig sind, ist im Artikel 13 GG selbst angelegt. Dazu hat sich der verehrte Herr Bosbach in seinem Kommentar ebensowenig wie in seinem Interview ge&#228;u&#223;ert. Soll er doch einmal beschreiben, wie er die Verh&#252;tung einer dringenden Gefahr begr&#252;nden will. Wir sind alle sehr gespannt auf diese seine Ausf&#252;hrungen.

&#220;brigens gibt es auch Personen, die ihre dienstlich ihnen anvertrauten Schusswaffen nicht auf der Dienststelle lagern, sondern diese ebenfalls zuhause lagern, selbst wenn sie nicht im Dienst sind, z.B. Polizeibeamte. Dieser Personenkreis ist der Ordnungsbeh&#246;rde z.B. gar nicht bekannt. Oder schlie&#223;t Herr Bosbach f&#252;r diesen Personenkreis eventuell jetzt schon aus, dass von denen &#252;berhaupt eine dringende Gefahr ausgehen wird k&#246;nnen?

Mit besten Gr&#252;&#223;en an Herr Bosbach.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist ja ein Ding, da schreibt in diesen Blog der hochverehrte Wolfgang Bosbach, MdB ( CDU )um lobend abzulenken von dem, was ihm da wohl entglitten ist aus dem eigenen Munde. Herr Bosbach ist ein Mann des Wortes, immer und zu jeder Zeit gibt er Statements ab. Wo eine Mikrofon und / oder eine Kamera auftaucht, geht Herr Bosbach nur selten vorbei ohne etwas von sich gegeben zu haben, ob er dann was gesagt hat, bleibt dem Zuh&#246;rer und / oder Zuschauer &#252;berlassen.</p>
<p>Herr Bosbach ist wohl sein Vergleich sp&#228;ter, nachdem er schon z.B. von Welt-online ver&#246;ffentlicht war, nicht mehr ganz so p&#228;sslich erschienen, denn Herr Bo&#223;bach wei&#223;, dass sein Vergleich auch jetzt noch hinkt. Wohl ist er dann auch aus diesem Grund zwar auf die verdachtsunabh&#228;ngige Alkoholkontrolle noch einmal eingegangen, mit der er statistisch einen nicht ziehen zu d&#252;rfenden Vergleich noch einmal verst&#228;rken zu wollen.</p>
<p>Da f&#228;hrt jemand irgendwann irgendwo mit einem Fahrzeug im &#246;ffentlichen Verkehrsraum zu irgendeinem Zeitpunkt und wird niemals im Rahmen einer verdachtsunabh&#228;ngigen Alkoholkontrolle kontrolliert. Eine sicherlich f&#252;r viele andere Verkehrsteilnehmer zutreffende Aussage. Um in eine Kontrolle zu geraten, m&#252;ssen sich denn auch die Wege von Verkehrsteilnehmer und kontrollierender Polizei im &#246;ffentlichen Verkehrsraum kreuzen. So lange da sich beide nicht begegnen, sind Kontrollen ausgeschlossen.</p>
<p>Ganz anders sieht es da bei dem station&#228;r, n&#228;mlich zuhause seine Waffen und / oder auch nur die eine Waffe aufbewahrenden mit Waffenschein und / oder Waffenbesitzkarte legitimierten Waffenbesitzer aus. Der &#228;ndert seinen Standort nur wenn er mit Sack und Pack umzieht, &#252;ber die Stra&#223;e, im Ort oder nach anderswo. Die zur Kontrolle befugten Ordnungsbeh&#246;rden suchen gezielt auf, man wird sich niemals zuf&#228;llig begegnen, also stimmt der Vergleich des so sehr gesch&#228;tzten MdB Wolfgang Bo&#223;bach nicht und das wei&#223; er auch.</p>
<p>Hat eine Beh&#246;rde erst einmal die gesetzliche Befugnis, wird von ihr Gebrauch gemacht, davon ist auszugehen und ob diese Befugnis missbr&#228;uchlich angewandt werden wird, kann sich erst zeigen, wenn sie da ist. Nur l&#228;sst sich anhand des bis heute nichtigen Umsatzsteuergesetzes wegen dessen Versto&#223;es gegen das zwingende Zitiergebot des Art. 19 I 2 GG ( &#8220;muss&#8221; nennen ) zweifelsfrei erkennen und nachweisen, dass der Gesetzgeber es nicht einmal mit den ihn zwingenden grundgesetzlichen Vorschriften sonderlich ernst nimmt, warum soll es dann ausgerechnet der Beh&#246;rdenmitarbeiter tun, wenn er erst einmal die M&#246;glichkeit hat, m&#246;glichst schwammig und somit auslegungsf&#228;hig im Gesetz formuliert. Es geht immerhin um die einfachgesetzliche Einschr&#228;nkung des Grundrechtes aus Artikel 13 GG, der Unverletzlichkeit der Wohnung. Welche Einschr&#228;nkungen wann zul&#228;ssig sind, ist im Artikel 13 GG selbst angelegt. Dazu hat sich der verehrte Herr Bosbach in seinem Kommentar ebensowenig wie in seinem Interview ge&#228;u&#223;ert. Soll er doch einmal beschreiben, wie er die Verh&#252;tung einer dringenden Gefahr begr&#252;nden will. Wir sind alle sehr gespannt auf diese seine Ausf&#252;hrungen.</p>
<p>&#220;brigens gibt es auch Personen, die ihre dienstlich ihnen anvertrauten Schusswaffen nicht auf der Dienststelle lagern, sondern diese ebenfalls zuhause lagern, selbst wenn sie nicht im Dienst sind, z.B. Polizeibeamte. Dieser Personenkreis ist der Ordnungsbeh&#246;rde z.B. gar nicht bekannt. Oder schlie&#223;t Herr Bosbach f&#252;r diesen Personenkreis eventuell jetzt schon aus, dass von denen &#252;berhaupt eine dringende Gefahr ausgehen wird k&#246;nnen?</p>
<p>Mit besten Gr&#252;&#223;en an Herr Bosbach.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Wolfgang Bosbach</title>
		<link>http://womblog.de/2009/05/14/wolfgang-bosbach-alkoholkontrolle-und-waffengesetz/comment-page-1/#comment-575</link>
		<dc:creator>Wolfgang Bosbach</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 May 2009 08:23:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://womblog.de/2009/05/14/wolfgang-bosbach-alkoholkontrolle-und-waffengesetz/#comment-575</guid>
		<description>In obiger Sache habe ich den Beitrag von Lopez Suarez mit gro&#223;em Interesse gelesen, denn er ist ein wirklich sch&#246;nes Beispiel daf&#252;r, wie man zwei v&#246;llig verschiedene Sachverhalte so vermengen kann, dass bei der Lekt&#252;re des Textes fast zwangsl&#228;ufig ein v&#246;llig falscher Eindruck entsteht.

Zwar ist das eingangs erw&#228;hnte Zitat (Quelle: Welt online) richtig, dann allerdings hei&#223;t es w&#246;rtlich: „Die verdachtsunabh&#228;ngige Alkoholkontrolle im Stra&#223;enverkehr hat eine andere gesetzliche Grundlage.“

Wie wahr! Und deshalb ging es in der Pressekonferenz, in der das Zitat gefallen ist, ausdr&#252;cklich nicht um den Vergleich von Rechtsgrundlagen f&#252;r verschiedene Kontrollma&#223;nahmen, sondern ausschlie&#223;lich darum, mit welcher H&#228;ufigkeit (!) ein Besitzer von Schusswaffen wohl mit einer verdachtsunabh&#228;ngigen Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften zu rechnen hat.

In der Stra&#223;enverkehrsordnung hei&#223;t es in der Tat „Polizeibeamte d&#252;rfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschlie&#223;lich der Kontrolle der Verkehrst&#252;chtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten“ und wer diesen Text lie&#223;t, k&#246;nnte ja glauben, dass die deutschen Kraftfahrer deshalb mit sch&#246;ner Regelm&#228;&#223;igkeit angehalten und auf ihre Fahrt&#252;chtigkeit &#252;berpr&#252;ft werden. Obwohl ich mit einem Kraftfahrzeug seit fast 40 Jahren sehr, sehr h&#228;ufig in Deutschland unterwegs bin, bin ich in der gesamten Zeit allerdings nur zweimal in eine derartige Verkehrskontrolle geraten und diese geringe Zahl d&#252;rfte ein Indiz daf&#252;r sein, dass die Kontrolldichte eher bescheiden ist. Dessen ungeachtet verzichten viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer – nicht zuletzt im Hinblick auf die m&#246;glichen Kontrollen – auf den Genuss von Alkohol, wenn sie sich ans Steuer setzen. Und das ist zu begr&#252;&#223;en. In diesem Zusammenhang hat der Kollege K&#246;rper in der Pressekonferenz von einem „p&#228;dagogischen Effekt“ gesprochen, auch dieses Zitat befindet sich in der „Welt“.

Vor diesem Hintergrund muss man sich den Artikel von Herrn Suarez auf der Zunge zergehen lassen und dann merkt man schnell, dass sich das W&#246;rtchen „Polemik“ jedenfalls nicht auf meinen Beitrag beziehen kann.

Wolfgang Bosbach MdB</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In obiger Sache habe ich den Beitrag von Lopez Suarez mit gro&#223;em Interesse gelesen, denn er ist ein wirklich sch&#246;nes Beispiel daf&#252;r, wie man zwei v&#246;llig verschiedene Sachverhalte so vermengen kann, dass bei der Lekt&#252;re des Textes fast zwangsl&#228;ufig ein v&#246;llig falscher Eindruck entsteht.</p>
<p>Zwar ist das eingangs erw&#228;hnte Zitat (Quelle: Welt online) richtig, dann allerdings hei&#223;t es w&#246;rtlich: „Die verdachtsunabh&#228;ngige Alkoholkontrolle im Stra&#223;enverkehr hat eine andere gesetzliche Grundlage.“</p>
<p>Wie wahr! Und deshalb ging es in der Pressekonferenz, in der das Zitat gefallen ist, ausdr&#252;cklich nicht um den Vergleich von Rechtsgrundlagen f&#252;r verschiedene Kontrollma&#223;nahmen, sondern ausschlie&#223;lich darum, mit welcher H&#228;ufigkeit (!) ein Besitzer von Schusswaffen wohl mit einer verdachtsunabh&#228;ngigen Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften zu rechnen hat.</p>
<p>In der Stra&#223;enverkehrsordnung hei&#223;t es in der Tat „Polizeibeamte d&#252;rfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschlie&#223;lich der Kontrolle der Verkehrst&#252;chtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten“ und wer diesen Text lie&#223;t, k&#246;nnte ja glauben, dass die deutschen Kraftfahrer deshalb mit sch&#246;ner Regelm&#228;&#223;igkeit angehalten und auf ihre Fahrt&#252;chtigkeit &#252;berpr&#252;ft werden. Obwohl ich mit einem Kraftfahrzeug seit fast 40 Jahren sehr, sehr h&#228;ufig in Deutschland unterwegs bin, bin ich in der gesamten Zeit allerdings nur zweimal in eine derartige Verkehrskontrolle geraten und diese geringe Zahl d&#252;rfte ein Indiz daf&#252;r sein, dass die Kontrolldichte eher bescheiden ist. Dessen ungeachtet verzichten viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer – nicht zuletzt im Hinblick auf die m&#246;glichen Kontrollen – auf den Genuss von Alkohol, wenn sie sich ans Steuer setzen. Und das ist zu begr&#252;&#223;en. In diesem Zusammenhang hat der Kollege K&#246;rper in der Pressekonferenz von einem „p&#228;dagogischen Effekt“ gesprochen, auch dieses Zitat befindet sich in der „Welt“.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund muss man sich den Artikel von Herrn Suarez auf der Zunge zergehen lassen und dann merkt man schnell, dass sich das W&#246;rtchen „Polemik“ jedenfalls nicht auf meinen Beitrag beziehen kann.</p>
<p>Wolfgang Bosbach MdB</p>
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