Deutsch-türkischer Justizskandal – Update 4

Sonntag, 31. Mai 2009-14:11 -|-Thema: Gesellschaft, Ticker

Auf Bitte unseres Netzwerkpartners AmSeL e.V., Hans-D. Ziran, weise ich hier auf einen Beitrag von ihm hin, mit der Bitte um Beachtung.

… wieder einmal ist es notwendig und an der Zeit, an den Fall der heute 21 Jahre alten Deutschen, Sabrina A. und ihres Sohnes Jason hinzuweisen – und mehr denn je Hilfe und Solidarität zu erbitten. Da wir aus eigener Sicht momentan nichts mehr hinzuzufügen haben, abgesehen von der Feststellung, dass dieser ohnehin schon skandalöse Fall immer wieder neue Facetten erhält, die einen unwillkürlich am gesunden Menschenverstand vieler Beteiligter zweifeln lassen, veröffentlichen wir hier lediglich die Einleitung einer neuen Veröffentlichung auf dem Hauptblog des Unterstützernetzwerks …

Deutsch-türkischer Justizskandal … Sabrina A.

Aktuelle Information I.B.E. AmSeL e.V.

von Hans-D. Ziran (1. Vorsitzender)

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

nach sorgfältiger Abwägung aller Fakten und eingehender Beratung mit unserem Rechtsbeistand sowie dem türkischen Anwalt der Betroffenen haben wir uns dazu entschlossen, diesen Sonderbericht zu veröffentlichen.

Falsches Spiel mit Sabrina A. und Baby Jason?

Wir sind bekanntlich seit dem 05.12.08 offiziell bestellter und bevollmächtigter außergerichtlicher Interessenvertreter der Angehörigen von Sabrina – und waren auf einigen Umwegen am 13.04.09 (Zustellung per Einschreiben am 24.04.09) auch in den Besitz einer identischen Vollmacht von Sabrina persönlich gelangt, die sie jedoch 14.05.09 – wie man annehmen muss, wenigstens auf freundliches Anraten eines juristischen Mitarbeiters des Generalkonsulats in Istanbul – widerrufen hat!

Diese Frage stellen wir deshalb auch keineswegs leichtfertig in den Raum, sondern fühlen uns durch den bisherigen Verlauf des Falles, das dabei an den Tag gelegte Verhalten des Auswärtigen Amtes und der Generalkonsulate in Izmir und Istanbul sowie insbesondere durch die jüngsten Ereignisse dazu gezwungen. – Erweitern muss man diese Frage zum besseren Verständnis um den Zusatz, welche Interessen die deutschen Regierungsstellen und Auslandsvertretungen im Auge haben, wenn sie nachweislich alles in ihrer Macht stehende tun, um die junge Deutsche mit ihrem Kind so vollständig wie irgend möglich von der Außenwelt zu isolieren? Genau das geschieht hier, mit kurzen Unterbrechungen während des Prozesses, von Anfang an – und man geht sogar so weit, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um einen kleinen und unbedeutenden, sich aber entschlossen und unbeirrbar für Sabrina, Jason und die Angehörigen in Deutschland einsetzenden Verein wie den unseren aus dem Spiel zu drängen!?

Eine plausible Erklärung – gleich welcher Art, mit der dieses Verhalten als Maßnahme zum Vorteil der Betroffenen und ihres Kindes als notwendig dargestellt werden könnte, ist seitens der zuständigen Stellen nicht ergangen!

Bevor wir die Berechtigung unserer „gewagten Spekulationen“ mit einer kurzen Zusammenfassung der relevanten Fakten belegen, möchten wir zunächst die wichtigsten Punkte des Falles in Erinnerung rufen, der hierzulande erschreckend (oder sollte man sagen „bezeichnend“) wenig Beachtung gefunden hat.

Im Juli 2007 wurde Sabrina auf dem Parkplatz des Flughafens von Antalya unter dem Verdacht des Drogenschmuggels festgenommen … obwohl sie vom Hauptangeklagten und ihrem Freund Christian H. vollständig entlastet wurde, verhängte das Gericht in Izmir nach einjähriger Untersuchungshaft zum Entsetzen aller objektiven Prozessbeobachter das unfassbare Skandalurteil von siebeneinhalb Jahren Haft. Gegen dieses legte der damalige Verteidiger zwar umgehend Revision ein, aber diese taugte offensichtlich ebenso wenig wie seine Verteidigung, da das zuständige Gericht in Ankara bis heute noch keine Entscheidung gefällt hat, ob die Revision zugelassen werden soll.

Mittlerweile ist von uns ein neuer Anwalt mit der juristischen Vertretung Sabrinas beauftragt worden. Seine ersten Einschätzung nach Durchsicht der knapp 1.000 Seiten starken Prozessakte steht auf jeden Fall fest: die Verurteilung kann einer Überprüfung nach rechtsstaatlichen Maßstäben nicht standhalten – wirklich eine Schuld Sabrinas belegende Beweise sind darin nicht aufzufinden und offenbar stützte sich das Gericht bei seiner Entscheidung ausschließlich auf „angeblich widersprüchliche Aussagen“, die Sabrina A. beim polizeilichen Verhör und der Einvernahme durch das Gericht gemacht haben soll. Hier handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit aber um simple und vermeidbare Übersetzungsfehler respektive Missverständnisse, die auf die enorme Stresssituation zurückzuführen waren, unter der die ahnungslos mitten in ein Drogendelikt geratene junge Frau damals stand.

Nach Einschätzung unseres Anwalts ist dies jedoch irrelevant, weil nur ein unwiderlegbarer Schuldbeweis durch die Ermittlungsergebnisse der türkischen Staatsanwaltschaft eine berechtigte Handhabe für ein derart drakonisches Strafmaß hätte liefern können … und ein solcher lag de facto nicht vor!

Mittlerweile haben wir auch eine Übersetzung des Urteils erhalten und zurzeit wird diese durch unseren Rechtsbeistand analysiert. Besonderes Augenmerk richten wir dabei auf eine angeblich aus der Urteilsbegründung hervorgehende, extrem frauenfeindliche Argumentation des Gerichts in Izmir, von der uns der deutsche Anwalt Sabrinas Anfang März dieses Jahres berichtete, es dann aber leider versäumt hatte, uns eine Abschrift der ihm vorliegenden „privat beschafften“ Übersetzung zukommen zu lassen, mit der wir diesen Sachverhalt frühzeitig hätten feststellen und in unseren Sachvortrag gegenüber dem Auswärtigen Amt hätten einbinden können.

Durch die Geburt ihres Sohnes Jason, noch während der Untersuchungshaft, hat sich Sabrinas Situation selbstverständlich noch zusätzlich problematisch gestaltet, da sie neben ihrem einsamen Kampf gegen Unverständnis und Verzweiflung über das unfassbare Urteil auch noch permanent mit der Sorge konfrontiert wurde, dass man ihr Jason aufgrund der verhängten Haftstrafe wegnehmen könnte …

Das ist auf das Wesentlichste beschränkt, die Vorgeschichte, die man kennen muss, um unsere heftige Reaktion auf das nicht nachvollziehbare Verhalten der zuständigen Stellen bei der auswärtigen Vertretung der BRD aus der richtigen Perspektive begreifen zu können.

Der gesamte Fall – aus unserer Sicht – kann im Falldossier (Stand 12.12.08) des Vereins nachgelesen werden, dem in den kommenden Tagen ein zweiter Teil hinzugefügt werden wird, der aus der gesamten Korrespondenz, dieser Erklärung und den in Kürze zu erwartenden Ergebnissen des anwaltlichen Besuchs bei Frau A. bestehen wird. Auch diesen werden wir hier zur Ansicht und bei Interesse auch zum Download bereit stellen.

Chronologie der jüngsten Unfassbarkeit: Weiterlesen ….

mein name ist mensch —> Link

AmSeL-Gedanke PLUS = Gemeinschaft —> Link (PDF mit dem gleichen Titel!)

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