Das Grundgesetz und die Verteidigung der Menschenrechte

Dienstag, 2. Juni 2009-11:48 -|-Thema: Demokratie

Von Lopez Suarez | Womblog | – In dem Dokumentarspiel "Der Staat verfassungskonvent ist für den Menschen da" [1] wird der 10. August 1948 dargestellt, der Tag, an dem sich die Väter unserer Verfassung auf Herrenchiemsee zusammensetzten. Es war viel zu tun, damals beim Verfassungskonvent. Deutsche Interessen standen neben den Ansprüchen der Alliierten und parteipolitische Ideen standen neben persönlichen Erlebnissen.

Die 30 Staatsrechtler und Politiker hatten es nicht ganz einfach, den Entwurf für eine Verfassung auszuarbeiten. Auch damals galt schon die Spannweite zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Zum Glück waren 1948 Pressevertreter und ein Mann, der einen KZ-Aufenthalt hinter sich bringen musste, mit dabei. Sie waren die Stimme des Volkes. Ansonsten zeichnete sich auch dort schon die uns heute gut bekannte Trennung zwischen den Menschen ab dank der mangelnden politischen Charakterbildung, die sich bis zum heutigen Tage nicht verleugnen lässt.

Das Grundgesetz wurde beschlossen und es beinhaltet grundlegende Menschenrechte für die Bürger unseres Staates. Die Themen, die heute ganz neue Brisanz entfalten anlässlich rapide zunehmender Arbeitslosigkeit, erwachen zu neuer Aktualität. Die Diskussionen damals und heute sind nicht so unterschiedlich. Was dachten die Väter unserer Verfassung zu dem Themenkomplex „Recht auf Arbeit“? Sollte es in das Grundgesetz aufgenommen werden oder nicht? Alles begann 1948 und nach 13 Tagen schließlich stand der Entwurf, der fast vollständig vom Parlamentarischen Rat und der verfassungsgebenden Versammlung verabschiedet wurde. So weit so gut. Nun haben wir ein Grundgesetz, auf das wir uns berufen dürfen.

Aber mal ganz ehrlich: Tun wir das in voller Konsequenz? Mit wir sind wir als Bürger gemeint. Ist uns selbst überhaupt klar, auf was wir uns berufen können? Wahrscheinlich eher weniger. Denn bis jetzt lief alles ganz gut. Oder auch nicht. Das ist immer eine Frage der Perspektive. Und Perspektiven sind im Moment ganz schön auf dem Schleuderkurs. Wer sich allerdings schon seit geraumer Zeit mit verschiedenen Betroffenen unseres derzeitigen gesellschaftlichen Systems auseinandersetzt, ihnen zuhört und hinschaut, dem wird langsam mulmig.

Denn so ganz klar ist es nicht mehr, dass unser Grundgesetz uns als Bürger noch schützen kann. Wenn wir dann noch etwas genauer werden und genauer hinsehen, was so alles passiert, von dem wir wahrlich nichts wissen, aber doch den einen oder anderen guten Bekannten haben, der uns ins Thema einführt, dann kann einem schon schlecht werden. Und die Frage, inwieweit unsere Rechte als Bürger wirklich noch gewahrt sind, stellt sich umso mehr in Frage. Schauen wir mal genauer hin, um was es geht.

Es wurde Strafanzeige [2] gegen den Bundespräsidenten Dr. Horst Köhler wegen „Beihilfe zum schweren Betrug und Nötigung sowie Anstiftung zur Rechtsbeugung zum Nachteil der Mehrwertsteuer- und umsatzsteuerzahlenden Personen im Geltungsbereich der deutschen Steuergesetzes“ gestellt. Unser oberstes Organ kriminell? Und gerade wiedergewählt? Der aus dieser Straftat entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 800 Milliarden Euro, die sich täglich um weitere 50 Millionen erhöhen. Was steckt dahinter?

Wie die Väter der Verfassung niederlegten, muss der Bundespräsident laut Artikel 82 Grundgesetz (GG) [3] jedes Gesetz, das nach dem Grundgesetz zustande kommt, gegenzeichnen. Im konkreten Fall handelt es sich um das Umsatzsteuergesetz, dem es jedoch zur Rechtskräftigkeit seit dem 1. Januar 2002 an dem zwingend vorgeschriebenen Zitiergebot laut Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 GG [4] mangelt. Demnach ist es nicht auf der Basis der Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen und darf also auch keine Gültigkeit erfahren.

Laut Grundgesetz darf ein Grundrecht nur dann eingeschränkt werden, wenn es zum einen das beschnittene Grundrecht nennt und zum anderen wenn es allgemeingültig ist und sich nicht auf einen Einzelfall bezieht. Doch im vorliegenden konkreten Fall wurden gleich mehrere Grundrechte eingeschränkt. Und zwar die Unverletzlichkeit der Person, die Freiheit der Person und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Das Umsatzsteuergesetz ist verfassungswidrig, da es den Vorschriften in Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 GG nicht entspricht. Wird einmal gegen das in Artikel 19 so benannte „Zitiergebot“ verstoßen, wird das neue Gesetz, in diesem Falle das Umsatzsteuergesetz, nichtig. Und zwar so nichtig, dass es nicht mehr „geheilt“ werden kann. Das bedeutet, es darf nicht nachgebessert werden, sondern muss nichtig bleiben. Das einzige was rechtlich möglich ist, ein völlig neues Gesetz durch den Gesetzgeber auf den Weg zu bringen.

Der Bundespräsident hat kein Recht aus dem Grundgesetz, das es ihm ermöglicht, ein neues Gesetz zu unterschreiben, wenn dieses neue Gesetz nicht auf der Grundlage des Artikels 82 GG zustande gekommen ist. Das allerdings hat Herrn Köhler wenig gestört und somit hat er sich rechtlich verfassungswidrig verhalten und im gleichen Zug die Rechtssicherheit und die Währungsstabilität der Bundesrepublik gefährdet. Nicht nur das, auch die Währungsstabilität der Europäischen Union ist dadurch gefährdet. Spätestens wenn dieser Sachverhalt bekannt ist, müssten wir als deutsches Volk dringend auf die Barrikaden gehen. Denn das geht definitiv zu weit und gefährdet das was wir heute noch als Demokratie verstehen. Wenn ein hochrangiger Politiker es sich erlauben kann, sein eigenes Volk um Milliarden zu bestehlen und von den obersten Riegen Politikern ohne Wimpernzucken wiedergewählt wird, dann spätestens ist Aufwachen angesagt.

Somit stehen wir heute im strengen Widerspruch zwischen theoretischer Demokratie und konkret ausgeübter Macht, die jeden Einzelnen im Volk direkt und ganz konkret betrifft. Wir sind das Volk. So wollte es das Grundgesetz aus guten Gründen. Was vor 1948 geschehen war, zeugte deutlich davon, dass es dringend erforderlich war, jeden Einzelnen in diesem Staat zu beschützen. Insofern zeigt sich anhand der oben genannten Tatsache, dass wir weit entfernt sind vom Schutz jedes Einzelnen und ebenso weit entfernt von einer wirklichen Demokratie.

Da spielt es auch keine bedeutende Rolle, dass mit großem Jubel im Fernsehen 60 Jahre Feierlichkeit ausgerufen werden. Denn nach Feiern kann niemandem sein, dem sich derart die Augen öffnen. Es wird Zeit, dass wir uns wehren. Mit gesitteten und legalen Mitteln bitte, aber unbedingt ist Wehren angesagt. Schließlich ist gerade jetzt die Zeit, in dem die Geschichte neu geschrieben werden muss. Wir haben ein Grundgesetz auf das wir uns berufen können. Auch der Verbrecher Herr Hartz steht gegen das Grundgesetz und wir alle haben das akzeptiert. Es hat genug Momente gegeben, in denen Politik und Volk hätten aufstehen können, um gegen diese dem Grundgesetz deutlich entgegen stehenden Demoralisierungspraxis energisch zu protestieren. Immerhin sind mittlerweile verschiedene Petitionen an den Bundestag eingegangen. Das ist ein Anfang. Jetzt muss es weitergehen.

Wir feiern in diesem Jahr 20 Jahre Mauerfall und damit den Sieg über die Macht, die unmenschlich, trennend und entwürdigend ist. Wir dürfen uns freuen über diese friedliche Revolution, an denen unzählige Namenlose beteiligt waren. Das macht Hoffnung auf die Zukunft. Es ist Zeit für neue friedliche Revolutionen. Es gibt viele Möglichkeiten, einzugreifen. Nur tun müssen wir es. Jetzt.

Oder wollen wir uns weiterhin mit an
sehen, wie wir in ausländischen Perspektiven immer weiter zur Bananenrepublik mutieren? Denn dort ist lange schon bekannt, dass es in unserem Staate gar nicht mehr gut um die Demokratie und um die Mitbestimmung des Volkes steht. „Der Staat ist für die Menschen da“ stimmt lange nicht mehr. Aber das heißt noch lange nicht, dass das so bleiben muss.

Wenn wir als Menschen für die Menschen da sind, sind wir viele und viele Einzelne können gemeinsam bewegen. Das war schon immer so und das wird auch immer so sein. Die Anforderungen an jeden Einzelnen ist es, wach zu werden, mutig zu sein und das Bestmögliche zu tun, damit eine derzeit aktuell gefährdete Demokratie wieder hergestellt wird. Denn jeder Einzelne ist Vorreiter für die nachfolgenden Generationen.

Das Einzige was nicht sein darf: dass ein Einzelner sich als Null fühlt. Denn das entspricht nicht der Wahrheit und bringt keinen Nutzen. Bedauerlicherweise wird aus einer Null nicht mehr als eine Null, egal mit wie viel sie multipliziert wird. Einer oder Eine multipliziert mit Tausenden und Abertausenden allerdings werden Viele sein und bewegen können. Es ist Zeit, dass die Menschen für das Grundgesetz und dessen Verteidigung da sind. Sonst werden wir in eine trübe Zukunft schauen.

Denn das Grundgesetz erhält sich sichtlich nicht von alleine nur dadurch, dass es da ist. Was gut ist. Jetzt braucht es mutige Menschen.

Lesehinweise:

[1] http://www.br-online.de/br-alpha/bayern-und-das-grundgesetz-DID1240998947121/60-jahre-grundgesetz-verfassungskonvent-herrenchiemsee-dokumentarspiel-ID1241015669624.xml

[2] Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten Herrn Dr. Horst Köhler [UpDate]

[3] http://dejure.org/gesetze/GG/82.html

[4] http://dejure.org/gesetze/GG/19.html

 

Bildnachweis: Screenshot aus Video auf Bayern Alpha Online.

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  1. 1
    Duckhome (via Trackback)
    Dienstag, 2. Juni 2009

    Das Grundgesetz und die Verteidigung der Menschenrechte…

    Von Lopez Suarez auf womblog.de am 2. Juni 2009

    In dem Dokumentarspiel “Der Staat verfassungskonvent ist für den Menschen da” [1] wird der 10. August 1948 dargestellt, der Tag, an dem sich die Väter unserer Verfassung auf Herrenchiemsee zusamm…

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