BverfG: Lissabon-Vertrag entschärft

Dienstag, 30. Juni 2009-14:10 -|-Thema: Demokratie, Deutschland, EU, Ticker

Von Rolf Ehlers | Readers Edition -Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil über den Lissabon-Vertrag gefällt. Er wird an Deutschland nicht scheitern! Andererseits ist der Lissabon-Vertrag nach diesem Urteil nicht mehr derselbe, gegen den die Beschwerde-führer heftig Sturm gelaufen waren.

Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht ganz klar herausgestellt, dass beim richtigen, das heißt verfassungsgemäßen Verständnis des Vertrages keineswegs die Weichen für den Bundesstaat Europa gestellt sind, dass es sich vielmehr weiter um ein Bündnis souveräner Staaten handelt, in dem sie auf überschaubare Weise koordiniert zusammenarbeiten. Anders als befürchtet, können nunmehr die Regierungen der Länder nicht ohne Beteiligung der Völker und selbst ohne Beteiligung der Parlamente Europa nach ihrem Gusto grundlegend umgestalten.

Siehe hierzu: Bundesverfassungsgericht Entscheidungen | Bundesverfassungsgericht Pressemitteilungen

Gegner und Befürworter des Vertrages werden durch das Urteil miteinander versöhnt. Fragt sich, wie das Bundesverfassungsgericht das geschafft hat?!

Es wird einige Zeit kosten, das Urteil gründlich zu analysieren. Bereits jetzt aber lässt sich sicher feststellen, dass das Bundesverfassungsgericht auch über Lissabon hinaus die Kontrolle über die Einhaltung der deutschen verfassungsrechtlichen Garantien bei grundlegenden Vertragsänderungen in Europa behalten wird.

Zudem muss vor der Ausfertigung des Zustimmungsgesetzes durch den Bundestag eine neue gesetzliche Regelung geschaffen werden, die das Zustimmungsverfahren von Bundetag und Bundesrat zu solchen Änderungen im Detail regelt. Schließlich haben die deutschen Organe für ihr Handeln in Europa klare Grenzen aufgezeigt bekommen.

Wie wichtig es war, das Bundesverfassungsgericht zur Kontrolle des Lissabon-Vertrages überhaupt anzurufen, erhellt zusamengefasst aus dem letzten Satz des Urteils, in dem das Gericht nach Maßgabe von Obsiegen und Unterliegen die Kosten unter den Parteien verteilt. Dort heißt es:

“Mit Rücksicht darauf, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon nur nach Maßgabe der Gründe dieser Entscheidung mit dem Grundgesetz vereinbar und die Begleitgesetzgebung teilweise verfassungswidrig ist…”

Das Gericht wollte einen Weg finden, den europäischen Einigungsprozess nicht durch eine Ablehnung des Lissabon-Vertrages zu stören. Dazu erwiese es sich aber als nötig, durch eine sehr bestimmte verbindliche Auslegung des Vertragtextes wie auch der eindeutigen Festlegung der Grenzen des Handelns der deutschen Organe in Europa Schäden für den Erhalt der Souveränität unseres Landes, für die Demokratie wie auch für den Rechtsstaats- und Sozialstaatsgedanken des Grundgesetzes zu verhindern. Es war ja im Vorfeld auch vermutet worden, dass das Bundeverfassungsgericht es in der Hand hätte, sich künftig selbst zu entmachten. Dass es das nicht tun würde, war allerdings zu erwarten.

Das Bundesverfassungsgericht ist und bleibt nun einmal die letzte Instanz und entscheidet in alleiniger Verantwortung, wie es die Einhaltung der ohne neuen Verfassungsentscheid des Volkes selbst unveränderlichen Grundsätze unseres durch das Grundgesetz verfassten Staates sichert. Dabei kann das Gericht den Weg gehen, unzureichende oder missverständliche Formulierungen in dem zu prüfenden Vertrag zurückzuweisen oder “formal” das Vertragswerk zu “retten”, indem es den Text durch

verfassungskonforme Auslegung

inhaltlich so festlegt, dass der sonst zu befürchtende Missbrauch nicht stattfinden, bzw. im Streitfall vom Bundesverfassungsgericht unterbunden werden kann.

Von den Festlegungen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts können indirekt auch die Kritiker des Vertragswerks in Irland, Polen und Tschechien profitieren, indem sie ihre Gesetze dementsprechend fassen oder in ihren Ländern auch für eine verfssungsrechtliche Klarstellung sorgen. Europa kann jetzt wohl weiter marschieren.

Quellennachweis: Readers Edition. Dieser Beitrag unterliegt einer CC-Lizenz

Ähnliche Beiträge auf dem womblog.de


Trackback: Trackback-URL | Feed zum Beitrag: RSS 2.0
Thema: Demokratie, Deutschland, EU, TickerBeitrag drucken |
gelesen: 602 · heute: 3 · zuletzt: 16. März 2010

Diesen Beitrag kommentieren.

Keine Kommentare

  1. 1
    Deutscher Bürger 
    Mittwoch, 1. Juli 2009

    Die EU in ihrem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf! (Merkel)

Kommentar abgeben

Hinweis:Kommentare werden moderiert. Es kann also unter Umständen etwas dauern, bis Dein Kommentar erscheint.