Petition wider den GEMA-Wahnsinn
Donnerstag, 2. Juli 2009-6:58 -|-Thema: Deutschland
Von Redaktion | Mein Parteibuch Blog | – Die GEMA ist bekanntlich Nachfolgerin von Goebbels STAGMA, mit der die Nazis Deutschland und den angeschlossenen Gebieten einen Kulturmonopolismus nach ihrem Geschmack verordneten. An der Steuerung des Kulturbetriebes hat sich bis heute de facto kaum etwas geändert, nur dass die CIA den Kulturbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland von Goebbels übernommen hat.
Die GEMA hat dank der im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz festgeschriebenen und in völligem Widerspruch zu sämtlichen rechtsstaatlichen Grundsätzen stehenden GEMA-Vermutung natürlich auch in der Bundesrepublik ein gesetzlich festgeschriebenes Quasi-Monopol.
GEMA-Vermutung bedeutet nichts anderes, als dass die GEMA einfach behaupten darf, sie sei berechtigt, für jegliche Musik Schutzgelder einzutreiben, egal ob sie wirklich irgendwelche Rechte an der Musik hat oder nicht. Wer sich dagegen wehren will, muss klagen und Beweise vorlegen, dass die GEMA keine Rechte an freier Musik hat. Da Richter in Deutschland frei und unabhängig in ihrer Beweiswürdigung sind und deutsche Richter bekanntlich im Zweifel meist für die Mafia urteilen, ist das ein so riskantes Unterfangen, dass es kaum jemand macht.
Und, wer hätte das gedacht, die GEMA nutzt die GEMA-Vermutung dazu, um Nutzer und Künstler auszusaugen und die Schutzgelder an die Contentmafia zu verteilen. Wer sich dagegen wehrt, für das Aufführen selbstgeschriebener Musik an die GEMA dick abdrücken zu müssen aber fast nichts aus dem System wieder herauszubekommen, so wie es Barbara Clear gerade getan hat, der bekommt zu hören, dass die GEMA mit der Kohle machen kann, was sie will. Mit einer Versechsfachung der Schutzgelder für Verantstaltungen wird die GEMA demnächst aber erst richtig zulangen.
Beim Bundestag gibt es nun eine Petition zur Mitzeichnung, die sich gegen den GEMA-Wahnsinn richtet und die schon 80.000 Mitzeichner gezeichnet haben. Zwar ist das Ziel der Petition nicht die Zerschlagung der GEMA, wie es eigentlich für die Nachfolgeorganisation des NS-Kultur-Monopolisierungsapparates angebracht wäre, und auch wird nicht eine Streichung der GEMA-Vermutung gefordert, aber immerhin geht die Diskussion schon mal in die richtige Richtung, dass die GEMA ihre Macht missbraucht.//
Quellennachweis: Mein Parteibuch Blog. Dieser Beitrag steht unter einer Piratenlizenz und darf Frei verwendet werden.











Donnerstag, 2. Juli 2009
die gema ist viel rigider als die stagma. großverleger im aufsichtsrat handeln fast ausschließlich mit anglo-amerikanischen produkt. die bewußtseinsmanipulation der cia wird mit eifer und adorno von komponisten durchgesetzt:
http://www.sueddeutsche.de/kultur/673/449402/text/
selbst lindenberg fightet für das “geistige eigentum”, die e-methode:
http://www.heise.de/bilder/106992/0/1
man kann tatsächlich nur die diskussion, die veranstalter und nicht musiker angeschoben haben, nutzen, um über das system und sein nationalsozialistisches wesen aufzuklären.
Freitag, 3. Juli 2009
Dieser Aussage der Versechsfachung ist nicht richtig. Der Verfasser des Artikels bezieht sich offensichtlich auf die Einführung des Tarifs U-K bzw. den Wegfall des Tarifs VK (G). Der Tarif U-K gilt aber nur für Unterhaltungsmusikkonzertveranstaltungen von Gastspielunternehmen, Tourneeveranstaltern und Großhallenbetrieben, also nicht für jedwede Art von Veranstaltung mit Live-Musik, sondern nur für eine bestimmte Veranstalterklientel. Diese Gruppe ist bislang in Bezug auf die Höhe der GEMA-Vergütungen gegenüber kleineren Veranstaltern bevorteilt gewesen. Hier kann im Einzelfall tatsächlich eine höhere GEMA-Vergütung anfallen.
Veranstaltungen mit Live-Musik werden jedoch üblicherweise nach einem anderen Tarif abgerechnet, nämlich dem Tarif U-VK. Hier hat es keine substantiellen Änderungen gegeben, ebenso auch nicht in den anderen Tarifen der GEMA. Die Änderung betrifft also nur einen Tarif von vielen.
Auch die Aussage, dass die GEMA-Vermutung im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz steht, ist nicht korrekt. Die GEMA-Vermutung ist nicht direkt gesetzlich normiert, sondern ist Ausfluss der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH.
Freitag, 3. Juli 2009
ich möchte keine juristischen diskussionen führen. die beliebigkeit – nicht gesetzlich aber ausfluss – durchzieht das ganze system. die gema wird hier als ideologischer komplex kritisiert, mit konkreten ökonomischen und kulturellen konsequenzen.
nochmal zum nachlesen, die cia-methode:
http://www.sueddeutsche.de/kultur/673/449402/text/
die unterstützer der e-methode:
http://www.heise.de/bilder/106992/0/1
Freitag, 3. Juli 2009
Auch wenn Peter schon die meisten Dinge, die im Artikel leider falsch bzw. unreflektiert widergegeben wurden, formal korrigiert hat, so bleibt dennoch zu ergänzen, dass sich die GEMA nicht in der Tradition der STAGMA sieht, sondern einen schon weit in die Vergangenheit reichenden und auch heute im sozialen Miteinander von Menschen verankerten Grundgedanken “wahrnimmt”: den Schutz (hier vor allen Dingen: geistigen) Eigentums.
Die Petition wiederum ist alles andere als sinnlos und zu befürworten.
Doch die unsägliche – und vor allen Dingen falsche – Verquickung der Themen der Petition (wer kann die Inhalte eigentlich beim Namen nennen?) und der Auseinandersetzung zwischen der GEMA und den Konzertveranstaltern (also NICHT: Jazzklubs, Kulturvereine, Jugendklubs, Soziale Einrichtungen etc.) nervt.
Der Weg aber ist bekannt und wäre dem Autor als Befürworter freien Gedankens sicherlich so nicht zuzutrauen gewesen: Medien verbreiten den Inhalt und der wird von dem, den’s interessiert, unreflektiert übernommen. Das war übrigens bei Michael Jackson (Mitglied einer Verwertungsgesellschaft) auch häufig so…
Trotzdem danke für den blog.
Montag, 6. Juli 2009
liebr peter, lieber willy,
der väterlich-überlegene stil beeindruckt mich.
der artikel unterstellt der gema eine nationalsozialistische methodik, den kulturmonopolismus, der von der cia nach dem krieg instrumentalisiert worden ist. das auf diesen vorwurf nicht reagiert wird, bekräftigt aus meiner sicht diese aussagen.
das wichtigste juristische instrument des kultumonopolismus ist der schutz des “geistigen eigentums”, der es den vorteilsnehmern und interessengruppen in der gema erlaubt, kompositionsregeln, kategorien und umverteilungen aus zwangsabgaben willkürlich festzulegen. die willkürlichen methoden sind dann juristisch geschützt. alle kritiker werden in petrant belehrender weise ideologisch manipuliert. dieses irrationale system der gesetzlich geschützten selbstbewertungen der komponisten hat die cia erfolgreich genutzt.
die politik muss erkennen, dass das ideologisch belastete inkasso-system heute der aufgabe der mediensouveränität gleichkommt. es kann nicht rechtsstaatlich sein, musikern zu erlauben, die werke ihrer konkurrenten ästhetisch zu bewerten. ich würde den unterdrückten musikern empfehlen, vom staat den schutz ihrer eigentums- und bürgerrechte zu verlangen.
Mittwoch, 8. Juli 2009
um noch einmal die folgen der cia-kultursteuerungsphilosophie zu verdeutlichen, hier einige zitate aus anderen kommentaren zum thema verleger, die den markt beherrschen und im aufsichtsrat der gema sitzen:
Wenn es unattraktiv für die Verleger wird, wenige Titel in Massen in den Markt zu drücken, bekämen auch andere Künstler eine bessere Chance in Radio und Fernsehen gespielt zu werden.
Die Einnahmen der Gema dienen dazu, einigen wenigen Vollmitgliedern die Taschen vollzufüllen.
Es ist doch keiner so naiv zu glauben, da säße wie bei einem Piratensender ein idealistischer Diskjockey der frei entscheidet. Da wird gespielt was die Verlage wünschen. Besser nicht laut darüber nachsinnen, wie die Beteiligten motiviert werden . . .
Die die die GEMA beherschen, haben so mit dem klassischen Radio schon eine garantierte Gelddruckmaschine . . .