Lachnummer vom Bundesverfassungsgericht

Freitag, 3. Juli 2009-8:37 -|-Thema: Demokratie, Deutschland

Von Redaktion | Mein Parteibuch Blog | – Eigentlich wollte Mein Parteibuch das unwürdige Schauspiel, dass das Bundesverfassungsgericht gerade zur Einführung der EU-Diktatur geboten hat, nicht kommentieren. Schließlich kann niemand ernsthaft erwarten, dass ein Gericht die Mitglieder des Politzirkus, der die Richter nach parteipolitischen Kriterien aussucht, in einem so zentralen Punkt wie der Einführung der EU-Diktaturverfassung stoppt.

Die Aufgabe des Gerichtes ist es, dennoch so zu tun, als ob es unabhängig sei, und dann natürlich eine “Ja-aber”-Entscheidung zu fällen. Mit dem Ja wird dem Wunsch der herrschenden Mafia Rechnung getragen und mit dem “Aber” wird den Leuten Sand in die Augen gestreut, das heißt die Illusion gegeben, Deutschland sei ein Rechtsstaat.

So gab das Bundesverfassungsgericht seinen Ja-Aber-Segen dafür, dass das Führen von Angriffskriegen OK ist und Tornados Deutschland am Hindukusch verteidigen, Ja-Aber boxte das Bundesverfassungsgericht entgegen aller sonst üblicher Rechtsprechung ein geachtetes Mitglied des Politzirkus aus der Beleidigungsstrafe heraus, nachdem er den Staatsanwalt, der es gewagt hatte, den ehrwürdigen Kokser Paolo Pinkel zu verfolgen, durchgeknallt zu nennen und so sagt es Ja-Aber zu allen verfassungswidrigen Gesetzen, mit denen Deutschland systematisch immer weiter zum offenen faschistischen Polizei- und Geheimdienststaat ausgebaut wird.

Und natürlich hat das Bundesverfassungsgericht nun auch Ja-Aber zum EU-Diktaturvertrag gesagt. Dass die Leitmedien Bild, Tagesschau und Spiegel das Ja-Aber wie die Jubelperser frenetisch feiern, ist in einem Staat, in dem die Medien gleichgeschaltet sind, keine Überraschung. Bemerkenswert ist aber, dass das Schauspiel auch in weiten Teilen der kritischen Gegenöffentlichkeit nicht durchschaut wird. Von einer “Klatsche” für Regierung und Abgeordnete ist die Rede und es wird so getan, als sei das Bundesverfassungsgericht Retter der Demokratie in Deutschland, ganz so, als ob es in Deutschland demokratische Verhältnisse gäbe und nicht die Mafia regieren würde. Deshalb kommentiert Mein Parteibuch die Entscheidung nun doch.

Das jüngste Placebo des Bundesverfassungsgerichtes ist schon bei flüchtigem Hinsehen als Lachnummer zu erkennen. Auf vielen, vielen Seiten führt das Gericht aus, dass das Parlament in Deutschland seiner ureigensten Aufgabe nicht nachgekommen ist, sondern einem europäischen Ermächtigungsgesetz zugestimmt hat. Stimmt, und das wundert auch keinen, denn vor der Abstimmung im Bundestag hat den Vertrag von Lissabon kaum ein Abgeordneter gelesen. Schließlich war der Vertrag nicht einmal gedruckt. So ist das üblich in der Staatsform, die in Deutschland als Demokratie bezeichnet wird, der Führer befiehlt und die Abgeordneten heben blind ihre Hand.

Gäbe es so etwas wie eine unabhängige Justiz in Deutschland, dürfte man erwarten, dass sie das EU-Ermächtigungsgesetz als versuchten Staatsstreich einstampft und an die Staatsanwaltschaft übergibt. Und was macht das Bundesverfassungsgericht? Es will sichergestellt wissen, dass die Farce nicht ganz so schnell als Farce durchschaut wird. Es sagt, das Gesetz ist ein Ermächtigungsgesetz, aber das ist OK, wenn die Abgeordneten, die dem Ermächtigungsgesetz gerade blind zugestimmt haben, auch zukünftig die Pflicht haben, ihre Hand auf Befehl von Bild und Fraktionsführer hin zu heben.

Die in rote Gardinen gehüllten Zauberer vom zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts haben also mit blumigen Worten und ernster Miene verkündet, das EU-Ermächtigungsgesetz ist prima, wenn der Bock der Gärtner ist. Und das Publikum findet, dass das eine prima Idee ist und jubelt frenetisch. Hätte die Show im Kabarett stattgefunden, so würde auch Mein Parteibuch Andreas Voßkuhle und seinen Leuten nun ordentlich Beifall klatschen.

Quellennachweis: Mein Parteibuch Blog. Dieser Beitrag steht unter einer Piratenlizenz

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gelesen: 177 · heute: 2 · zuletzt: 14. März 2010

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Keine Kommentare

  1. Das aller schlimmste daran ist auch das Verfassungsgericht lässt das Volk im Regen stehen. Unsere Meinung zählt nicht. Wo ist die Legitimation vom Volk für den Vertrag und auch derer Verträge davor. Selbst wenn die mehrheit für enen Vertrag ist oder wäre, wir werden in so einer nationalen wichtigen Frage nicht gefragt (Abstimmen). Hauptsache das Parlament ist gestärkt. Aber der Satz alle Macht geht vom Volke aus gilt offensichtlich nur auf dem Papier (Art. 20 Abs. 2 GG).

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