Das Grundgesetz (3)
Montag, 6. Juli 2009-11:25 -|-Thema: Demokratie
Von Andreas E. | Der Trottelbot | – Art. 3 -(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Im Abs. 1 wird eindeutig ausgesagt, das alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Und damit ist nicht nur das GG gemeint, sondern jegliches Gesetzbuch in diesem Land. Im Klartext bedeutet dies, das jenes, vor kurzem geschaffene Gesetz, das es erlaubt, vor Gericht einen Deal zu machen (wobei die Wahrheit und die Gerechtigkeit immer auf der Strecke bleiben wird), selbst schon als rechtswidriges Gesetz einzustufen ist, da nicht jeder Mensch mit der Staatsanwaltschaft einen Deal aushandeln kann, weil er nicht genügend Barvermögen vorweisen kann.
[Absatz 1übrigens eignet sich wunderbar, um Sachbearbeitern in ArGen gewaltig den Marsch zu blasen. Sollte jener mit Sanktionen kommen, einfach mit Art. 3. Abs. 1 kontern und ihn darauf aufmerksam machen, das er durch die Sanktion einen Rechtsbruch, da Ungleichbehandlung, begeht. Sollte der Sachbearbeiter dann immer noch auf seiner Sanktion bestehen, reicht eine entsprechende Anzeige bei der Polizei und beim Gericht, damit der Spuk ein Ende hat. Diese Technik funktionierte schon in den frühen 90er Jahren bei den Sozialämtern, um die eigene Person vor Schaden zu bewahren.]
Abs. 2 wiederum ist da ein wenig komplizierter und nur der erste Satz ausschlaggebend. Wir haben mittlerweile sogar noch dieses Gleichstellungsgesetz erhalten, was jedoch eindeutig Männer in der Gesellschaft diskriminiert, obwohl dieses Gesetz ursprünglich so zu verstehen war, das es Männer und Frauen noch einmal zusätzlich als vollkommen gleichberechtigt hinstellt. Jedoch wird dieses Gesetz von Ländern und Gemeinden dahingehend interpretiert, das der Mann dann automatisch zu diskriminieren sei, auch wenn er der besser Qualifizierte ist. Dabei reicht dieser Satz des GG eindeutig aus, um wirklich beide Geschlechter vollkommen gleichberechtigt zu behandeln.
Der letzte Absatz ist besonders diffizil. Sagt er doch eindeutig aus, das die Aussagen, die die Piusbruderschaft vor kurzem tätigte, eindeutig nicht mit dem GG in Einklang stehen. Jedoch ist es so, das bereits Islamophobe gegen diesen GG-Artikel verstoßen, da sie den in diesem Land lebenden Moslems nicht die gleiche Menschlichkeit zugestehen, wie sie diese selbst ausleben.
Quellennachweis: Netzwerkpartner Andreas E. von Der Trottelbot











