EU-Reformvertrag – Ein Angriff auf die Demokratie

Dienstag, 4. August 2009-9:03 -|-Thema: Deutschland, EU, Partnernetzwerk, Politik

Autorenbeitrag von Arno Hirsch vom Partnernetzwerk Saarbreaker –Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, das ich kein Rechts-gelehrter bin, und dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt, er drückt nur meine Vorstellung von Recht aus und ist als persönliche Äußerung meiner Person zu verstehen, die nur den Diskurs zum Thema anregen soll.

Alleine schon die Tatsache, das man den Vertrag von Lissabon, der inhaltlich ein Verfassungsvertrag ist, ohne Mitbestimmung des Souveräns (Das Volk), ratifizieren wollte, macht die Sache nicht gerade vertrauenswürdig.

Ich meine aber, das man einen Vertrag von der Tragweite einer Verfassung, nicht ohne den Bürger zu fragen, ratifizieren darf. Auch auf die Gefahr hin, das das Volk Nein sagt. (vgl. Artikel 146 des Grundgesetz). Ich bin zwar kein Gegner der repräsentativen Demokratie, aber wenn das Volk nicht einmal über seine Verfassung abstimmen darf, über was sollte es denn sonst abstimmen dürfen.

Laut der 17. Erklärung zum Vorrang aus der Schlussakte des Lissabon-Vertrag, gilt:

"EU-Recht hat Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten" also dem Grundgesetz. Unser Grundgesetz wird damit, wenn auch nur teilweise außer Kraft gesetzt. Wir Deutschen haben ein Grundgesetz, das uns mit dem Artikel 146 das Recht zubilligt, über eine Verfassung abzustimmen. Ohne diese Abstimmung ist eine Verfassung nicht legal und die 17. Erklärung der Schlussakte nicht anwendbar.

In Irland hat man das Volk befragt und die irische Bevölkerung hat sich mehrheitlich gegen den Vertrag ausgesprochen. (Meinen Dank dafür an das irische Volk!) Für den Vertrag ist das nach irischem Recht das Ende und somit auch für die Gemeinschaft.

Aber nicht so in Brüssel: "Man gibt dem irischen Volk noch eine zweite Chance, es muss sich wohl geirrt haben". Auch bei uns will man die Ratifizierung noch vor der Bundestagswahl hinter sich bringen. (Viele glauben, die BRD habe schon, aber sie hat noch nicht…)

Beim Referendum zur Verfassung 2002, hat man das Volk zum Teil befragt, in Frankreich und Holland hat das Volk mit Nein gestimmt und das bei ungewöhnlich hoher Wahlbeteiligung. Damals hat man die Ratifizierung weiter betrieben, obwohl dieses "Nein" das Aus für die EU-Verfassung war.

Ich denke ohne Legitimation durch das Volk, darf ein so weitreichender Vertrag nicht in geltendes Recht umgewandelt werden. Das alleine ist schon ein Angriff auf die Demokratie. Wenn dieses Europa für uns alle so viel Positives und Wohlstand bringen würde, wie man uns das im Credo verspricht und der Vertrag nur unser Wohl und unsere Zukunft sichert, so bräuchte man das Volk nicht zu fürchten. Die Mehrheit würde sich geradezu darum Reißen, diesen Vertrag zu legalisieren.

Aber beschaut man sich den Lissaboner Vertrag genau, so stellt man eine gravierende Beschneidung der demokratischen Grundrechte und Freiheiten fest.

Ich zähle einmal ein paar der schlimmsten Mängel auf:

  1. Die Kommission und der EU-Rat kann rein durch Beschluss die Verfassung ändern.
  2. Einführung der Todesstrafe
  3. Beschluss der Aufrüstung der einzelnen EU-Staaten
  4. Beistandspflicht zu Militäreinsätzen
  5. Weltweiter Einsatz des Militärs zur Terrorbekämpfung

Wer will findet hier, im Partnernetzwerk, genauere Information über die einzelnen Punkte.

Ich denke, das geht zu weit, viel zu weit. Das ist absolut inakzeptabel. Jeder kann sich den Vertrag durchlesen, er ist ein wenig unleserlich, denn er besteht aus mehreren Teilen, die absolut gleichrangig sind und man muss immer alle lesen. Um alle Teile zu analysieren braucht man viel Zeit und einen eisernen Willen.
Doch nicht nur am Vertrag gibt es viel zu kritisieren, sondern auch am System der EU und seinen Organen.

Ich will auch hier nur ein paar Stichworte geben.

Herkunftslandprinzip, Dienstleistungsrichtlinie, Freihandelszone, grenzenlose Kapitalfreiheit, schrankenloser Aussenhandel, (Alles stärkt nur die neoliberalen Positionen der Konzerne und fördert die Verlagerung von Produktionsstandorten sowie das fortschreiten des Lohndumpings.) mangelnder Verbraucherschutz, EU-Parlament und Europäischer Gerichtshof ohne demokratische Verteilung und damit nicht demokratisch.

Zu jedem Punkt müsste man einen eigenen Eintrag starten, da die Konsequenzen und Tragweiten so weitreichend sind, dass sie unter keinen Umständen zu kurz abgehandelt werden dürfen. [Es geht leider wie so oft um unsere Demokratie, auf die wir niemals verzichten können.]

Fernab von Einflussnahmen der Kontrolle der Öffentlichkeit erzeugt dieses Monstrum aus Kommission und Rat, Gesetze und Richtlinien, deren Tragweite oft von existenzieller Bedeutung für den Bürger ist.
Das Parlament ist dabei nur ein Scheininstrument, dessen Bedeutung nicht weit genug unterschätzt werden kann. Befugnisse hat dieses Organ kaum.

Mit Demokratie hat das null und gar nichts zu tun und ist das Volk mit diesem Konstrukt unzufrieden, so kann es dieses System nicht abwählen, es hat es ja auch nicht gewählt. Das Volk kann nur Köpfe im Parlament austauschen, dann kriegt halt jemand anderes das schöne Gehalt. Ändern kann das Volk gar nichts. Und eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ist für das Volk auch nicht möglich. Das Volk hat gar nichts zu Melden, wenn es um die EU geht.

Das so geschaffene System begünstigt einige wenige und schadet der Mehrheit. Der Bundesbürger muss sich der Konkurrenz am Arbeitsmarkt mit allen anderen EU-Mitgliedstaaten stellen (vgl. Dienstleistungsrichtlinie, Freihandelszone,…)

Allenthalben wird uns, Stück für Stück, die Lebensgrundlage ent-zogen, immer mehr Menschen sind durch Senkung des Lohn-niveaus oder Arbeitslosigkeit, auf Transferleistungen wie Hartz IV angewiesen oder geraten sogar in die Obdachlosigkeit. 

Wenn die Verfassung ratifiziert wird, ohne das wir darüber mitbe-stimmen dürfen, bleibt nur noch der Austritt aus der Union (Art. 50 EUV) als letzte Möglichkeit.

Art. 50 EUV i.d.F. des Vertrags von Lissabon
(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen
verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

Dieser Schritt ist aber ungleich schwieriger und folgenreicher für die ganze Gemeinschaft.
Ich hoffe, es ist noch nicht zu spät, und das es uns gelingen mag, unsere Grundrechte, die Grundrechte und die Demokratie zum Maßstab für die Politik in Europa zu machen.

Inspiriert wurde ich durch: Unabhängige Bürgerinitiative für eine Volksabstimmung über den EU-Vertrag | Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider  |  Hans Herbert von Arnim – Das Europa Komplott (2006)

Unser Dank geht an unseren Netzwerkpartner Arno Hirch!


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gelesen: 236 · heute: 2 · zuletzt: 12. März 2010

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6 Kommentare

  1. Mir ist unklar, warum man schon den Wortlaut der 17. Erklärung der Lissabon-Schlussakte verlinkt, und dann den Beitrag weiterschreibt, als sei nichts passiert.

    In dieser Erklärung steht doch eindeutig, dass bereits seit dem Costa-Urteil (http://de.wikipedia.org/wiki/Costa/ENEL-Entscheidung) von 1964 der Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor dem nationalen Recht feststeht, selbst wenn dies nicht ausdrücklich in den Verträgen geregelt ist – weder in den bisherigen noch im Lissabon-Vertrag.

    Im Grundsatz hat das BVerfG dies in der Vergangenheit auch mehrfach bestätigt, “Solange” der Grundrechtsschutz der EU nicht unter den den der Bundesrepublik zurückfällt.

    Alle Kritik die hier geäußert wird hat also nichts bis wenig mit Lissabon als mit der EU in ihrer jetzigen Verfassung zu tun.

  2. 2
    Arno Hirsch 
    Mittwoch, 5. August 2009

    Ich danke für die Kritik an meinem Artikel.

    Der Grundrechteschutz, wird aber nach meiner Meinung, durch den Lisaabon-Vertrag, nicht mehr gewahrt und nur darauf beziehe ich mich. (vgl. Beistandspflicht zu Militäreinsätzen, Einführung der Todesstrafe, …).

  3. Aber gerade im Bereich des Grundrechtsschutzes ist der Lissabon-Vertrag ein absoluter Schritt vorwärts:

    Nicht nur die Einbeziehung des EU-Grundrechtskatalogs in den Vertrag sondern insbesondere der Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 6 Absatz 2 Lissabon) werden dafür sorgen, dass die EU-Institutionen zukünftig selbst formal an Menschenrechtsverpflichtungen gebunden werden und sich mit dem Beitritt zur EMRK sogar dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstellen.

    Die Einführung der Todesstrafe ist danach komplett unsinnig, weil alle EU-Mitgliedsstaaten wenigstens eines, wenn nicht gar alle beide Zusatzprotokolle zur Menschenrechtskonvention ratifiziert haben, die die Todesstrafe eindeutig abschaffen. Die Union selbst setzt sich immer wieder offen gegen die Todesstrafe ein, zuletzt z.B. im Falle Japans: http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st12/st12502-re01.en09.pdf

    Ich finde, man kann dem Lissabon Vertrag eine Menge Unzulänglichkeiten vorwerfen, aber gerade in diesem Kernbereich ist er ein absoluter Schritt vorwärts. Und viele Bereiche, die in der öffentlichen Diskussion Lissabon vorgeworfen werden sind schon praktische Realität der EU (siehe z.B. hier: http://julienfrisch.blogspot.com/2009/05/progress-in-eu-military-capabilities.html ) und werden zu großen Teilen im Vertrag nur neu festgeschrieben.

  4. There is a better way: Free Europe Constitution at http://www.FreeEurope.info. Vote online YES or NO…

  5. Der Vorrang des Unions(Gemeinschafts)rechts wurde zwar schon seit den 60érn vom EuGH judiziert – genauso wie das Herkunftslandprinzip -, wurde schon im Vertrag über eine Verfassung für Europa aufgenommen und ist jetzt in den Erklärungen “versteckt”.

    Obwohl schon lange praktiziert, sind diese Tatsachen ungemein wichtig.

    Hoheit darf von den Parlamentariern nur im Rahmen einer begrenzten Einzelermächtigung an die EU übertragen werden. Diese soll verantwortbar und daher voraussehbar sein.

    Diese Prinzipien sind aber das beste Beispiel, dass die Hoheiten durch Auslegung des Vertragstextes und die Rechtssprüche des EuGH die Voraussehbarkeit schon lange nicht mehr gegeben ist.

    Der Vertrag von Lissabon ist ein weiterer Schritt in Richtung Monet´s Vereinigte Staaten von Europa, die von den Bevölkerungen mehrheitlich in Volksabstimmungen abgelehnt werden würde.

    Es wird mit allen Tricks und juristischen Spitzfindigkeiten eine Teil eines geplanten Weltstaaten geschaffen, die von der anglo-amerikanische Finanz- u. Militärelite gesteuert und von den willigen Helfern umgesetzt wurde und wird.

    http://www.webinformation.at

    Helmut Schramm

  6. http://www.eu-austritt.blogspot.com

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