Hon­duras: Fami­lien von Gefäng­nis­brand­op­fern sollen ent­schä­digt werden

Freitag, 24. Februar 2012 | Honduras |

Von Thelma Mejía – Tegu­ci­galpa – IPS 

"Wir wollen einen umfassenden Bericht, denn bei diesem Brand gingen nicht nur Kleidungsstücke und Schuhe in Flammen auf, sondern menschliche Wesen: unsere Männer, Brüder und Freunde."Die hon­du­ra­ni­sche Regie­rung will sich mit den Fami­lien der Brand­opfer der Haft­an­stalt von Coma­yagua auf Ent­schä­di­gungs­zah­lungen einigen, um inter­na­tio­nalen Klagen vor­zu­beugen. Wie die Minis­terin für Justiz und Men­schen­rechte, Ana Pineda, erklärte, erwarte man die Ankunft einer Mis­sion der Inter­ame­ri­ka­ni­schen Men­schen­rechts­kom­mis­sion, um eine ein­ver­nehm­liche und natio­nale Lösung zu diskutieren.

Dem Bericht US-​amerikanischer Brand­ex­perten zufolge ist das Feuer, das 360 der 852 Gefan­genen das Leben kos­tete, zwar zufällig aus­ge­bro­chen, hätte aber nicht ein solch ver­hee­rendes Ausmaß annehmen müssen, wären ele­men­tare Sicher­heits­vor­keh­rungen getroffen worden.

Den Experten des US-​Büros für Alkohol, Tabak, Feu­er­waffen und Spreng­sätze (ATF) zufolge ver­dankt Hon­duras seine bis­lang schlimmste Kata­strophe im Straf­vollzug der gra­vie­renden Über­be­le­gung, dem Mangel an Per­sonal, der Prä­senz leicht ent­flamm­barer Stoffe und dem Fehlen eines Not­fall­plans zur Eva­ku­ie­rung der Gefan­genen. Aus­löser könnten ein Feu­er­zeug, ein Streich­holz oder eine Ziga­rette gewesen sein.

In Hon­duras gibt es der­zeit 24 Haft­an­stalten, die für 8.250 Häft­linge aus­ge­legt sind. Berichten des staat­li­chen Men­schen­rechts­be­auf­tragten zufolge sitzen dort jedoch ins­ge­samt fast 13.000 Men­schen ein. Laut Gene­ral­staats­walt Luis Rubí zufolge wird der­zeit geprüft, ob die Gefäng­nis­lei­tung in Coma­yagua ihre Sorg­falts­pflicht ver­letzt hat.

Opfer for­dern umfang­reiche Untersuchungen

Die Ange­hö­rigen der Brand­opfer haben reser­viert auf den ATF-​Bericht rea­giert. Sie beschwerten sich am 21. Februar über die Ver­zö­ge­rungen bei der Übergabe ihrer toten Ange­hö­rigen. Die Ver­spä­tung wurde von den Behörden mit der Schwie­rig­keit begründet, einige Lei­chen auf­grund ihres schlechten Zustands zu iden­ti­fi­zieren. In Medi­en­be­richten hieß es hin­gegen, es sei geplant, die Lei­chen in einem Gemein­schafts­grab zu beer­digen. Diese Infor­ma­tion ver­an­lasste die Fami­lien der Opfer, sich gewaltsam Zutritt zur Lei­chen­halle der Haupt­stadt Tegu­ci­galpa zu ver­schaffen und die Lei­chen­säcke zu öffnen. Die aus­ge­strahlten Trau­er­szenen sorgten lan­des­weit für Bestürzung.

Der ATF-​Bericht sei nur ein kleiner Fort­schritt, meinte Gloria Redondo, die Witwe eines der Gefäng­nis­opfer, die die Grün­dung einer Opfer­or­ga­ni­sa­tion bekannt gab. »Wir wollen einen umfas­senden Bericht, denn bei diesem Brand gingen nicht nur Klei­dungs­stücke und Schuhe in Flammen auf, son­dern mensch­liche Wesen: unsere Männer, Brüder und Freunde.«

Redondos Mann, Marcio Arturo Sán­chez, hatte sich auf­grund eines Behör­den­feh­lers im Unglücks­ge­fängnis auf­ge­halten. Er hätte bereits im Sep­tember 2011 ent­lassen werden müssen. Der 32-​Jährige hatte hinter Git­tern zahl­reiche Essays über die Mit­glied­schaft in kri­mi­nellen Banden geschrieben. Er selbst war der berüch­tigten ‘Mara Sal­vat­rucha’ im Alter von zehn Jahren beigetreten.

Prä­si­dent Por­firio Lobo besuchte am 21. Februar die Ange­hö­rigen der Opfer in ihrer pro­vi­so­ri­schen Unter­kunft. Bei dieser Gele­gen­heit erklärte er, dass sich Hon­duras nicht vor der Ver­ant­wor­tung drü­cken werde, son­dern ein Ver­söh­nungs­ab­kommen anstrebe. Durch eine solche Überein­kunft sollten inter­na­tio­nale Klagen ver­hin­dert werden, die umständ­liche und lange Ver­fahren nach sich zögen.

Der Brand in Coma­yagua ist bereits die dritte Kata­strophe im hon­du­ra­ni­schen Straf­vollzug in neun Jahren. Im April 2003 starben bei einem Mas­saker in der nord­hon­du­ra­ni­schen Hafen­stadt La Ceiba 69 Gefäng­nis­in­sassen, im Mai 2004 ver­brannten 107 Gefan­gene in einer Anstalt in San Pedro Sula im Norden. Zu diesem letzten Fall findet in Kürze eine Anhö­rung vor dem Inter­na­tio­nalen Men­schen­rechts­ge­richt in Costa Rica statt.

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